Die E-Rechnung: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung

Ab 2025 sollen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend sein.
10. Mai 2024 durch
Die E-Rechnung: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
Tabea Labusch
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Ab dem 1. Januar 2025 wird die Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Diese Änderung folgt den umsatzsteuerrechtlichen Anpassungen des Wachstumschancengesetzes, das der Bundesrat am 22. März 2024 bestätigt hat. In diesem Artikel beleuchten wir die neuen Bestimmungen zur E-Rechnung, um Sie optimal auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.


Die E-Rechnung 2025


Hintergrund der neuen E-Rechnungsregelungen


Die EU-Kommission plant im Rahmen der ViDA-Initiative die Einführung eines elektronischen Meldesystems, das bestehende Verfahren wie die Zusammenfassenden Meldungen ersetzen wird. Ursprünglich für 2028 geplant, könnte diese Änderung nun auf 2030 oder sogar 2032 verschoben werden. Die Definition einer „Elektronischen Rechnung“ wird daher angepasst, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.


In Deutschland wurde bereits im April 2023 ein Entwurf vorgelegt, der die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung beinhaltet und in das Wachstumschancengesetz eingeflossen ist. Eine EU-weite Umsetzung der E-Rechnungspflicht war nur mit einer Genehmigung des EU-Rates möglich, die bereits am 25. Juli 2023 erteilt wurde.


Was ändert sich konkret?

Die neue Gesetzgebung definiert elektronische Rechnungen als solche, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden können. Dieses Format muss der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung entsprechen, kann jedoch zwischen den Geschäftspartnern individuell vereinbart werden. Bedeutende Formate wie XRechnung und das ZUGFeRD-Format erfüllen diese Anforderungen bereits.


Verpflichtungen und Übergangsregelungen


Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen, die Leistungen an andere Unternehmen erbringen, ihre Rechnungen elektronisch ausstellen, sofern der Umsatz steuerpflichtig ist. Für die Umstellung sind Übergangsfristen bis Ende 2027 vorgesehen, innerhalb derer auch andere Formate genutzt werden können, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt.


Ausnahmen und Sonderregelungen


Trotz der neuen Verpflichtung bleiben Papierrechnungen und andere nicht den neuen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnungen bis Ende 2027 unter bestimmten Bedingungen zulässig. Ab 2028 sind die Anforderungen an die E-Rechnungen strikt einzuhalten.


Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht

Die Einführung der E-Rechnung bringt viele Vorteile, wie die Effizienzsteigerung durch automatische Verarbeitung. Wir empfehlen Unternehmen, frühzeitig entsprechende Projektstrukturen zu implementieren, um die Umstellung termingerecht bewältigen zu können. 

Die Umstellung auf E-Rechnung ist eine wichtige Entwicklung in der digitalen Wirtschaft und betrifft eine Vielzahl von Unternehmen im B2B-Bereich. Es ist entscheidend, dass Sie sich jetzt informieren und vorbereiten, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Für weitere Informationen und Unterstützung können Sie uns gerne kontaktieren. 

Wie LABISO bei der Umstellung auf E-Rechnung unterstützt


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Tabea Labusch 10. Mai 2024
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